Jetzt seid Ihr gefragt: Antrag Katzenschutzverordnung
Liebe Katzenfreunde mit Herz für die Straßenkatzen:
Die Texte für ein Schreiben an eure Gemeinde – oder an den Landtag – findet ihr ab sofort hier:
Es sollen Grundgerüste sein, jeder kann selbstverständlich Ergänzungen vornehmen oder Teile weglassen. Der Text für die Gemeinde richtet sich zum größten Teil nach dem Muster des Deutschen Tierschutzbundes.
Egal, wie ihr es formuliert:
Wichtig ist, dass das Problem mehr in die Wahrnehmung auf den Rathäusern und natürlich auch der Landespolitiker rückt. Im Saarland wurde für das Jahr 2021 ruckzuck eine landesweite Katzenschutzverordnung eingeführt. Warum soll das nicht auch in Baden-Württemberg möglich sein?
Es wird Zeit, dass die (Kommunal-)Politik aufwacht, aktiv wird und nicht nur „Empfehlungen“ ausspricht, die niemanden interessieren und das Leben für die herrenlosen Katzen bisher kein Stück weit verbessert hat.
Eine Haftung für die Richtigkeit der Textinhalte ist ausgeschlossen.
Die Adresse Eurer Gemeinde findet Ihr hier:
Bürgermeisteramt Altheim (Alb)
Schmiedgasse 15
89174 Altheim (Alb)
Gemeinde Asselfingen – Bürgermeisteramt
Lindenstraße 6
89176 Asselfingen
Gemeinde Ballendorf
Bürgermeisterin Renate Bobsin
Mehrstetter Straße 13
89177 Ballendorf
Bürgermeisteramt Bernstadt
Schmiedgasse 5
89182 Bernstadt
Gemeinde Börslingen
Hauptstraße 25
89177 Börslingen
Gemeinde Breitingen
Neenstetter Straße 19
89183 Breitingen
Gemeinde Holzkirch
Hauptstraße 8
89183 Holzkirch
Stadt Langenau
Marktplatz 1
89129 Langenau
Bürgermeisteramt Neenstetten
Dorfplatz 1
89189 Neenstetten
Rathaus Nerenstetten
Schulstraße 8
89129 Nerenstetten
Gemeinde Öllingen
Hauptstrasse 42
89129 Öllingen
Gemeinde Rammingen
Rathausgasse 7
89192 Rammingen
Gemeinde Setzingen
Kirchstraße 4
89129 Setzingen
Gemeinde Weidenstetten
Dorfplatz 1
89197 Weidenstetten
Adresse des Landtages von Baden-Württemberg
Landtag von Baden-Württemberg
Haus des Landtags
Konrad-Adenauer-Straße 3
70173 Stuttgart